Allgemeine Geschäfts­bedingung­en

1. Geltungsbereich, Vertragsprache, anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Die nachstehenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend als „Lieferbedingungen“ bezeichnet) gelten für alle zwischen dem Besteller und uns geschlossenen Verträge über unsere Lieferungen und Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die vertragliche Leistung vorbehaltlos ausführen.

b. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

c. Die Vertragsprache ist deutsch, wenn nicht Englisch als Vertragssprache schriftlich vereinbart wird. Die Übersendung der englischen Fassung dieser Lieferbedingungen stellt noch keine Wahl der Vertragssprache dar.

d. Für sämtliche zwischen dem Besteller und uns geschlossenen Verträge gilt deutsches Recht. Ist nach dem für den Besteller geltenden materiellen und/oder internationalen Privatrecht die Anwendung deuschen Rechts und/oder Wahl eines deutschen Gerichtsstandes ausgeschlossen gilt UN-Kaufrecht (CISG). UN-Kaufrecht gilt auch, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren.

e. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus den zwischen uns und dem Besteller geschlossenen Verträgen ist unser Betriebssitz in Heudorf-Eigeltingen. Wir sind jedoch berechtigt den Besteller auch an seinem Wohn-oder Geschäftssitz zu verklagen.

2. Angebot und Vertragsschluss

a. Verträge zwischen uns und dem Besteller kommen zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Diese kann ersetzt werden durch die Rechnung über die bestellte Leistung.

b. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

c. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

3. Zahlungsbedingungen

a. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und Versandspesen, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Diese werden wir in der Rechnung gesondert ausweisen.

b. Falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

c. Skonto wird nur gewährt, wenn dies gesondert vereinbart ist.

d. Der Besteller gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb der unter Ziff.III 2 bestimmten Zahlungsfrist leistet. Maßgeblich ist der Geldeingang. Weist der Besteller nach, dass die Rechnung später als 20Tage nach dem Rechnungsdatum zugegangen ist, so kommt er in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Rechnung auf einem unserer Konten gutgeschrieben wird. Im Fall des Verzugs sind Zinsen in Höhe von 9,5 % pa sowie Mahngebühren für die erste Mahnung in Höhe von 5 € und für jede weitere Mahnung in Höhe von 8,-€ zu bezahlen.Der Besteller hat das Recht den Nachweis zu führen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

e. Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Liefer- und Leistungszeit

a. Liefertermine oder Fristen, die nicht schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind.

b. Wir kommen mit unserer Leistung nur in Verzug, wenn wir nach Fälligkeit, auf schriftliche Mahnung des Bestellers, aus von uns zu vertretenden Gründen, nicht binnen angemessener Nachfrist leisten. Voraussetzung ist, dass der Besteller nicht selbst mit einer Verpflichtung aus der Geschäftsverbindung in Verzug ist.

c. Setzt uns der Besteller nach Eintritt des Verzugs eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

d. Anprüche auf Ersatz des Verspätungsschadens oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn die Verspätung mindestens grob fahrlässig von uns verursacht wurde. Der Anspruch ist auf das vorhersehbare und typische Maß begrenzt, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich von uns verursacht.

e. Lieferbehinderungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Diese berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Betriebsstörung, Fabrikationsausfall, Beschaffungsschwierigkeiten Arbeitskampf und sonstige Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren gleich.

f. Die Begrenzung der Haftung nach Ziff. IV Nr. 3 und Nr. 4 gilt nicht bei verbindlicher Vereinbarung eines festbestimmten Liefertermins oder einer festbestimmten Lieferzeit, oder wenn der Besteller nachweist, dass sein Interesse an der Leistung wegen des von uns zu vertretenden Verzugs entfallen ist. Ziff IV. Nr 2 S.2 gilt entsprechend. Für den eingetretenen Schaden haften wir in diesem Fall, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Anspruch ist auf das vorhersehbare und typische Maß begrenzt, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich von uns verursacht.

g. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

h. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

5. Gefahrübergang – Versand/Verpackung

a. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zulasten des Käufers.

b. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

c. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

d. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.

6. Gewährleistung

a. Mängel, Falschlieferungen und Fehlmengen sind, soweit diese bei Einhaltung kaufmännischer Sorgfalt erkennbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der ersten Untersuchung nicht erkennbar war, so ist dieser unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterläßt der Besteller die rechtzeitige Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt. Das gleiche gilt, wenn uns der Besteller nicht unverzüglich nach unserem Verlangen eine sachgerechte Prüfung des Mangels ermöglicht. Für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge genügt deren rechtzeitige Absendung.

b. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl kostenlos nachbessern, oder frachtfrei ursprünglicher Empfangsstation Ersatz liefern, gegen Rückgabe der mangelhaften Ware oder die Ware unter Rückerstattung bereits geleisteter Zahlung zurücknehmen. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Besteller das Recht nach seiner Wahl, den Kaufpreis angemessen herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. zugesicherte Eigenschaften

Angabe über Lieferumfang, Maße und Gewichte, Werkstoffe, Normen und Leistungen dienen zur Bezeichnung des Liefergegenstandes und sind noch keine Zusicherung von Eigenschaften. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich im einzelnen als solche bezeichnet werden.

8. Haftungsbegrenzung

a. Jegliche Schadensersatzhaftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Fälle zumindest grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten aus Vertrag oder aus vertraglichen oder vorvertraglichen Nebenpflichten. Das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern oder gesetzlichen Vertretern steht eigenem Verschulden gleich.

b. Die Beschränkung auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen gilt nicht,
c. Wenn vorstehend eine weitergehende Haftung bestimmt ist
d. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
e. Für Schäden die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer Beschaffenheitsgarantie beruhen

f. Bei der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten sowie bei vertragstypischen vorhersehbaren Schäden

In den vorbezeichneten Fällen ist die Haftung jedoch beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

9. Eigentumsvorbehalt

a. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

b. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

c. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.

d. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Fall der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.

e. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

f. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

10. Verjährung

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen verjähren die Ansprüche innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis der wesentlichen anspruchsbegbründenden Tatsachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit Beginn des Kalenderjahres, das auf das fristauslösende Ereignis folgt.

11. sonstige Bestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand 01.01.2010

CBR Komponenten

CBR StrongTool
Artikel-Nr. CBR-ST-00

Einzelfuß für CBR StrongTool
Artikel-Nr. ST-30

Doppelfuß für CBR StrongTool
Artikel-Nr. ST-60

Erweiterungsset CBR StrongTool
Artikel-Nr. ST-80
*nur in CBR-021

CBR EasyTool
Artikel-Nr. CBR-ET-00

Füße für CBR EasyTool
Artikel-Nr. CBR-ET-00

CBR LineTool 160
Artikel-Nr. CBR-LT-00

Einzelfuß für CBR LineTool
Artikel-Nr. LT-30

Doppelfuß für CBR LineTool
Artikel-Nr. LT-60

 

CBR LineTool 100
Artikel-Nr. CBR-LT-100
*nur in CBR-021

Zweite Zugeinheit für CBR LineTool
Artikel-Nr. CBR-LT-200
*nur in CBR-021

CBR LeverTool
Artikel-Nr. CBR-LV-00

Einzelfuß für CBR LeverTool
Artikel-Nr. LV-30

Doppelfuß für CBR LeverTool
Artikel-Nr. LV-60

CBR Handzug- & Gleitzuggeräte
Artikel-Nr. CBR-ZH-01 | CBR-ZH-02

Hebel für LeverTool
Artikel-Nr. CBR-LV-01

Halterung LineTool
Artikel-Nr. CM-029-09

Kantenschutz
Artikel-Nr. CM-029-22

Rückwand komplett für CBR Systemwagen
Artikel-Nr. CBR-029-05

Bügelgriff für CBR Systemwagen
Artikel-Nr. CM-029-08

Haken für CBR Systemwagen
Artikel-Nr. CM-029-04

Lenkrolle (2 Stück)
Artikel-Nr. CM-029-01

Lenkrolle mit Bremse (2 Stück)
Artikel-Nr. CM-029-02

CBR Ausbeulhämmer
Artikel-Nr. H01-HG| H03-H | H03-V

CBR-C1 PowerInverter ohne Kabel
Artikel-Nr. CBR-C1-1

MultiTool Automatik inkl. Kabel (schwarz, 3,5 m)
Artikel-Nr. C1-17

Klemme für EasyTool inkl. Kabel (blau, 3,5m)
Artikel-Nr. C1-08

Masseklemme inkl. Kabel (anthrazit, 3 m)
Artikel-Nr. C1-02

Verlängerungskabel für CBR-C1
Artikel-Nr. CM-029-14

Strom-Anschlusskabel mit Stecker (16 A)
Artikel-Nr. CM-029-06

MultiTool Manuell mit Taster inkl. Kabel (schwarz, 3,5 m)
Artikel-Nr. C1-06

Kleinteileset
Artikel-Nr. CM-060

BitCutter + Umrüstkit
Artikel-Nr. CBR-024

CBR Systemwagen
Artikel-Nr. CBR-029

Lackentfernungskit
Artikel-Nr. CM-023

CBR Aufkleber-Set
Artikel-Nr. CBR-029-21

Optional

CBR Klebetechnik-Set EasyTool
Artikel-Nr. CM-040

CBR Klebetechnik-Set
Artikel-Nr. MKS-100

CBR GlueTech+
Artikel-Nr. MGT-400

Optionales Zubehör PushPull

PP-036
CBR PushPull Klemme, breit

PP-037
Gummistützfuß

PP-070
Einstellbares Verbindungsrohr, 170 mm

PP-071
Einstellbares Verbindungsrohr, 290 mm

PP-072
L-Form-Bolzen

PP-073
Verbindungsplatte

PP-076
Rohradapter

PP-082
Kette 2 m

PP-081
Kettenverbinder

PP-087
Winkelpad-Set

CZ-190
Ausbeulklatsche, blau

CZ-191
Ausbeulklatsche, rot

Lieferumfang CBR PushPull
Economy-Kit

CBR-PP-02

Stück
Artikelnummer
Lieferumfang
Nummer
1x
PP-034
Klemme
1
1x
PP-035
Universal Klemme
2
1x
PP-060
Verlängerungsrohr 125 mm
3
1x
PP-061
Verlängerungsrohr 170 mm
4
1x
PP-062
Verlängerungsrohr 300 mm
5
1x
PP-063
Verlängerungsrohr 500 mm
6
1x
PP-077
Propeller
7
2x
PP-020
Verstellbare Karosseriehaken
8
2x
PP-075
Doppeladapter
9
2x
PP-074
Einfachadapter
10
4x
PP-039
Bolzen
11

PP-034
Klemme

PP-035
Universal Klemme

PP-060
Verlängerungsrohr 125 mm

PP-061
Verlängerungsrohr 170 mm

PP-062
Verlängerungsrohr 300 mm

PP-063
Verlängerungsrohr 500 mm

PP-077
Propeller

PP-020
Verstellbare Karosseriehaken

PP-075
Doppeladapter

PP-074
Einfachadapter

PP-039
Bolzen

Lieferumfang CBR PushPull
Standard-Kit

CBR-PP-01

Stück
Artikelnummer
Lieferumfang
Nummer
1x
PP-005
Adapter mit Außengewinde
1
2x
PP-006
Adapter mit Innengewinde
2
1x
PP-060
Verlängerungsrohr 125 mm
3
1x
PP-061
Verlängerungsrohr 170 mm
4
1x
PP-062
Verlängerungsrohr 300 mm
5
1x
PP-063
Verlängerungsrohr 500 mm
6
1x
PP-10
CBR PushPull Presse
7
1x
PP-008
Flachadapter
8
1x
PP-013
V-Adapter
9
2x
PP-014
V-Kettenadapter
10
1x
PP-010
Stützhalter außen
11
1x
PP-011
Stützhalter innen
12
1x
PP-012
Nut-Adapter
13
1x
PP-007
Gummipuffer
14
1x
PP-009
Stützfuß
15
1x
PP-086
Bithalter (Adapter) für PushPull
16

PP-005
Adapter mit Außengewinde

PP-006
Adapter mit Innengewinde

PP-060
Verlängerungsrohr 125 mm

PP-061
Verlängerungsrohr 170 mm

PP-062
Verlängerungsrohr 300 mm

PP-063
Verlängerungsrohr 500 mm

PP-10
CBR PushPull Druckluftpresse

PP-008
Flachadapter

PP-013
V-Adapter

PP-014
V-Kettenadapter

PP-010
Stützhalter außen

PP-011
Stützhalter innen

PP-012
Nut-Adapter

PP-007
Gummipuffer

PP-009
Stützfuß

PP-086
Bithalter (Adapter) für PushPull

Lieferumfang PushPull-Wagen
37-teilig

Stück
Artikelnummer
Lieferumfang
1x
PP-10
CBR PushPull Presse
1x
PP-005
Adapter mit Außengewinde
2x
PP-006
Adapter mit Innengewinde
1x
PP-007
Gummipuffer
1x
PP-008
Flachadapter
1x
PP-009
Stützfuß
1x
PP-010
Stützhalter außen
1x
PP-011
Stützhalter innen
1x
PP-012
Nut-Adapter
2x
PP-013
V-Adapter
1x
PP-014
V-Kettenadapter
1x
PP-060
Verlängerungsrohr 125 mm
1x
PP-061
Verlängerungsrohr 180 mm
1x
PP-062
Verlängerungsrohr 300 mm
1x
PP-063
Verlängerungsrohr 500 mm
1x
PP-086
Bithalter (Adapter) für PushPull
2x
PP-020
Verstellbare Karosseriehaken
1x
PP-034
Klemme
1x
PP-035
Universal Klemme
2x
PP-074
Einfachadapter
2x
PP-075
Doppeladapter
1x
PP-077
Propeller
4x
PP-039
Bolzen
1x
PP-090
Schaumstoffeinlage
1x
CBR-PP-20
CBR PushPull-Systemwagen

PP-10
CBR PushPull Druckluftpresse

PP-005
Adapter mit Außengewinde

PP-006
Adapter mit Innengewinde

PP-007
Gummipuffer

PP-008
Flachadapter

PP-009
Stützfuß

PP-010
Stützhalter außen

PP-011
Stützhalter innen

PP-012
Nut-Adapter

PP-013
V-Adapter

PP-014
V-Kettenadapter

PP-060
Verlängerungsrohr 125 mm

PP-061
Verlängerungsrohr 170 mm

PP-062
Verlängerungsrohr 300 mm

PP-063
Verlängerungsrohr 500 mm

PP-020
Verstellbare Karosseriehaken

PP-034
Klemme

PP-035
Universal Klemme

PP-074
Einfachadapter

PP-075
Doppeladapter

PP-077
Propeller

PP-039
Bolzen

PP-090
Schaumstoffeinlage

CBR-PP-020
CBR PushPull-Systemwagen

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